FREISTELLUNGSAUFTRAG
Mit einem Freistellungsauftrag kann jeder seine Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) bis maximal 1.000,00 Euro von der Besteuerung freistellen.
Wird kein Freistellungsauftrag bei uns eingereicht, oder reicht dieser nicht aus, muss die Genossenschaft von den Zinsgewinnen die Kapitalertragsteuer abführen.