TAGESORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG VOM 16. JUNI 2023

SATZUNG DER WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT OBERHAUSEN eG

FREISTELLUNGSAUFTRAG

Mit einem Freistellungsauftrag kann jeder seine Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) bis maximal 1.000,00 Euro von der Besteuerung freistellen.

Wird kein Freistellungsauftrag bei uns eingereicht, oder reicht dieser nicht aus, muss die Genossenschaft von den Zinsgewinnen die Kapitalertragsteuer abführen.

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