Die Wohnungsgenossenschaft Oberhausen beruht auf traditionellen genossenschaftlichen Werten und Prinzipien.

 

Das Ziel der Wohnungsgenossenschaft besteht darin, ihren Mitgliedern neben gutem und sicherem Wohnen ein schönes Umfeld und weitere spezifische Dienstleistungen, die zur Wohnzufriedenheit beitragen, zu ermöglichen.

 

Die unternehmerischen Ziele erschöpfen sich nicht in Umsatz und Gewinn. Kooperation, gesellschaftliche Verantwortung und demokratische Entscheidungsfindung bilden die Säulen der Unternehmensethik und sind in der Satzung der Genossenschaft verankert.

Durch ihre gesetzliche Definition hat die Genossenschaft einen Doppelcharakter. Sie ist sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Sozialgemeinschaft.

 

Genossenschaften sind demokratisch. Jedes Mitglied ist mit seinen

Genossenschaftsanteilen an der Genossenschaft beteiligt.

 

SERVICE. SOLIDARITÄT. SICHERHEIT.

  • GÜNSTIGER WOHNRAUM

    Unsere Mieten sind zurückhaltend und sinnvoll kalkuliert. In der Regel liegen sie unterhalb der in Oberhausen üblichen Mieten. Und: Die Mieterträge fließen als Investitionen zurück in den Wohnungsbestand und sichern so dessen Qualität.
    Wir spekulieren nicht mit Wohnraum.

     

    Die Wohnungsgenossenschaft Oberhausen arbeitet nicht gewinnorientiert und ist keinen Aktionären oder Anteilseignern verpflichtet, sondern einzig und allein den Mitgliedern.

    Erwirtschaftete Überschüsse werden in die Erhaltung und Modernisierung der Bestände, in Neubauten und den Ausbau der Service-Angebote gesteckt.

  • LEBENSLANGES WOHNRECHT

    Mitglieder leben spekulationsfrei, d.h. sicher und preiswert in der Wohnungsgenossenschaft. Diese bietet ein lebenslanges Wohnrecht,

    d.h. das Mitglied bestimmt selbst und wie lange es in der Genossenschaftswohnung wohnen möchte. Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen.

  • KEINE MIETKAUTION

    Bei uns gibt es keine Mietkaution. Stattdessen erwerben Sie Genossenschaftsanteile. Hierauf erhalten Sie regelmäßig eine jährliche Dividende von 4%.

    Bei Ausritt aus der Genossenschaft werden Ihnen die Anteile wieder zurückgezahlt.

  • SICHERHEIT

    Der genossenschaftliche Förderauftrag sichert eine moderne Wohnraumbewirtschaftung in einem attraktiven, nachbarschaftlichen und sicheren Umfeld.

    Durch den Förderauftrag ist die Wohnungsgenossenschaft verpflichtet, sich langfristig und planmäßig um ihre Mitglieder zu kümmern.

  • SERVICE / DIENSTLEISTUNG

    Wohnungsgenossenschaften bieten Ihren Mitgliedern vielfältige Dienstleistungen sowie Leistungen des Wohnungsumfeldes an, z.B. Grünanlagen und Spielplätze.

    Besonderes Augenmerk legen sie auf die Arbeit für bestimmte Zielgruppen, so gilt Kindern und Senioren besondere Aufmerksamkeit. Es werden Betreuungs- und Begegnungsmöglichkeiten geschaffen.

1. WAS IST EINE GENOSSENSCHAFT UND WELCHE VORTEILE BRINGT DIE MITGLIEDSCHAFT?

Unsere Wohnungsgenossenschaft ist eine Selbsthilfeeinrichtung zur Schaffung von gutem und preiswertem Wohnraum. Die Genossenschaft baut, bewirtschaftet und verwaltet Wohnungen für ihre Mitglieder.

 

Die Genossenschaft ist demokratisch organisiert. Sie basiert auf den Prinzipien der Selbsthilfe und Selbstverantwortung.

 

Die Mitgliedschaft berechtigt, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen, also z.B. Wohnraum anzumieten.

Weitere Vorteile: das Dauerwohnrecht (keine Eigenbedarfskündigungen), die Möglichkeit des Wohnungswechsels innerhalb des Genossenschaftsbestandes, regelmäßige Dividendenausschüttungen, die fortlaufende Modernisierung des Wohnungsbestandes, günstige Nutzungsgebühren und ein guter Service rund ums Wohnen.

2. WIE KANN ICH MITGLIED WERDEN?

Die Mitgliedschaft muss persönlich beantragt werden. Das geschieht in der Regel in Zusammenhang mit einem konkreten Mietangebot. Ein Bewerbungsformular für eine Wohnung und Mitgliedschaft erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle oder als Download auf unserer Webseite. Bringen Sie dieses bitte ausgefüllt und unterzeichnet zu einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Mitarbeiter mit. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

3. WELCHE KOSTEN FALLEN FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT AN? WIE HOCH IST EIN GENOSSENSCHAFTSANTEIL UND WIE VIELE PFLICHTANTEILE MUSS ICH ERWERBEN?

Ein Anteil entspricht 210,00 Euro. Für die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft

ist mindestens ein Anteil zu erwerben, also 210,00 Euro zu entrichten. Daneben fällt ein Eintrittsgeld von 20,00 Euro an. Bei Anmietung einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes ist ein weiterer Anteil von 210,00 Euro zu erwerben. Vermittlungsprovisionen oder Mietkautionen müssen im Rahmen der Vermietung nicht gezahlt werden.

4. KANN ICH ÜBER DIE PFLICHTANTEILE HINAUS WEITERE ANTEILE ERWERBEN?

Mitglieder können weitere Anteile erwerben. Die Einzelheiten hierzu regelt die Satzung.

5. WIE HOCH IST DIE JÄHRLICHE DIVIDENDE AUF MEINE ANTEILE?

Die Höhe der Dividende wird jedes Jahr auf der Vertreterversammlung beschlossen. Bislang lag die Verzinsung der geleisteten Einlage stets bei 4 %.

6. WANN WIRD DIE JÄHRLICHE DIVIDENDE AUSGEZAHLT?

Die Dividende wird jeweils nach der Vertreterversammlung zur Mitte des Jahres ausgezahlt. Rechnerische Bezugsgröße ist das Geschäftsguthaben per 01.01. des Vorjahres.

7. WOFÜR BRAUCHE ICH EINEN FREISTELLUNGSAUFTRAG?

Mit einem Freistellungsauftrag kann jeder seine Kapitalerträge (Dividenden) bis derzeit maximal 801,00 Euro für Alleinstehende und 1.602,00 Euro für Ehegatten von der Besteuerung freistellen.

Wird kein Freistellungsauftrag bei uns eingereicht oder reicht dieser nicht aus, muss die Genossenschaft von den Dividenden die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag, ggf. auch die Kirchensteuer abführen.

8. IST EINE ÜBERTRAGUNG DES GESCHÄFTSGUTHABENS MÖGLICH?

Grundsätzlich ja. Dazu bedarf es aber der Zustimmung des Vorstandes. Bitte wenden Sie sich mit einem Übertragungswunsch in jedem Fall schriftlich an uns.

9. WIE KANN ICH DIE MITGLIEDSCHAFT KÜNDIGEN UND WANN BEKOMME ICH MEIN GESCHÄFTSGUTHABEN ZURÜCKGEZAHLT?

Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit schriftlich kündigen. Die Mitgliedschaft endet gemäß Satzung dann mit einer Frist von 2 Jahren zum Jahresende. Die Auszahlung Ihres Guthabens erfolgt nach der Vertreterversammlung in der Mitte des darauf folgenden Jahres.

Ihre Mitgliedschaft besteht grundsätzlich unabhängig von einem eventuellen Mietverhältnis (Dauernutzungsvertrag). Sie muss deshalb immer separat gekündigt werden. Eine Kündigung per Fax oder E-Mail ist unwirksam.

10. WAS GESCHIEHT MIT MEINEN ANTEILEN IM TODESFALL?

Im eigenen Interesse ist uns der Tod eines Mitglieds möglichst umgehend mitzuteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das verstorbene Mitglied bei uns eine Wohnung genutzt hat. Alle Unterlagen (wie Sterbeurkunde und Erbnachweis) können auch später noch nachgereicht werden.

Die Mitgliedschaft endet im Todesfall zum Ende des Jahres, in dem das Mitglied gestorben ist und wird mit den Erben bis dahin fortgesetzt. Bei Fälligkeit wird das Geschäftsguthaben an die Erben ausgezahlt.

Der Ehe- oder Lebenspartner, der mit dem Mitglied gemeinsam die Wohnung nutzt, hat das Recht, nach dem Tod des Mitglieds in das Nutzungsverhältnis mit der Genossenschaft einzutreten. Das Gesetz behandelt hier Lebenspartner und Ehepartner gleich. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für Angehörige, die mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Wenn allerdings ein wichtiger Grund für die Ablehnung des Eintritts in das Mietverhältnis besteht, kann die Genossenschaft das Vertragsverhältnis kündigen.

Da die Nutzung einer Wohnung an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gebunden ist, muss der hinterbliebene Partner oder Angehörige, welcher das Mietverhältnis des Verstorbenen fortsetzt, Mitglied unserer Genossenschaft mit zwei Pflichtanteilen zu je 210,00 Euro werden.

11. WAS MUSS ICH TUN, WENN SICH MEINE ANSCHRIFT, MEIN NAME ODER MEINE BANKVERBINDUNG ÄNDERT?

Wir benötigen hierüber eine schriftliche Erklärung, im Falle einer Namensänderung (etwa in der Folge einer Heirat) einen amtlichen Nachweis. Das kann eine Kopie der Heiratsurkunde oder der Namensänderung beim Standesamt sein. Bitte reichen Sie ein entsprechendes Dokument ein.

Zudem muss ein neuer Freistellungsauftrag gestellt werden.

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